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Beitragsordnung

BürgerInitiative
Erhalt der Kulturlandschaft
ZELLER HAMM e.V.

Präambel

Nach der Satzung der Bürgerinitiative Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm setzt sich der Verein den Erhalt der moseltypischen, unverbauten und Tourismus fördernden Kulturlandschaft im Zeller Hamm zum Ziel. Grundlage und Voraussetzung für das Erreichen dieses Ziels ist die Verhinderung des geplanten Ferienparks mit Yachthafen an der Zeller Moselschleife. Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung der genannten Ziele.

§ 1 Beitragshöhe

Der Mindestbeitrag beträgt € 15,- pro Jahr, für Familienangehörige, Auszubildende, Schüler und Studenten die Hälfte. Der Beitrag wird jährlich per Lastschrift eingezogen, soweit nicht Jahresvorauszahlung geleistet wird, und kann nicht zurückgefordert werden. Kosten für Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, sind von ihm zu tragen.

§ 2 Fälligkeit

Der Beitrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Beitritt fällig.

§ 3 Spenden und freiwillige Zahlungen

Die Beiträge können durch die Mitglieder nach freiem Ermessen um Spenden aufgestockt werden. Spenden an die Bürgerinitiative "Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm" sind nach der Eintragung als Verein steuerlich absetzbar.

§ 4 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung kann gegebenenfalls durch den Vorstand geändert werden. Ergänzendes regelt die Satzung der Bürgerinitiative "Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm". Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 19. September 2009 in Kraft.



Zell, den 19.09.2009
Der Vorstand

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